Strahlenschutz

Der Schutz vor ionisierender Strahlung wird nach BV Art. 118 auf Stufe Bund geregelt. Basis ist das Strahlenschutzgesetz (StSG) vom 22. März 1991 mit laufenden Änderungen. Auf Anfang 2018 wurden alle sich daraus ergebenden Verordnungen totalrevidiert. Die Einzelheiten lassen sich auf www.strahlenschutzrecht.ch des Bundesamtes für Gesundheit (BAG) einsehen. Gegebenenfalls kann es hilfreich sein, auch die erläuternden Berichte zu studieren.

Einzelheiten bezüglich des Strahlenschutzes lassen sich auch bei www.suva.ch/strahlenschutz einsehen.

App “Swiss NDT”

Die Schweizerische Gesellschaft für zerstörungsfreie Prüfung hat in Zusammenarbeit mit der Suva eine App für die Strahlenschutzberechnungen entwickelt. Sie dient  insbesondere zur Berechnung von Sicherheitsabständen bei der  zerstörungsfreien Prüfung im mobilen Einsatz in der Schweiz oder  Liechtenstein und zur Alarmierung im Notfall.

Die Berechnung erfolgt  aufgrund der gängigsten Nuklide bzw. Röhrenspannungen und berücksichtigt die Abschirmung der Strahlung. Dazu enthält die App eine Checkliste für die tägliche Kontrolle von Gammagraphie-Bestrahlungseinheiten.

Diese App ersetzt keine Ausbildung und keine Bedienungsanleitung. Die  berechneten Sicherheitsabstände müssen in jedem Fall durch Messungen  überprüft werden. Für die Resultate der Berechnungen übernehmen die SGZP und die Suva keine Haftung.

Installation für Android:
https://play.google.com/store/apps/details?id=ch.ndt.app.swissndt&hl=de

Installation für iOS:
im Apple App Store nach “Swiss NDT” suchen

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